Das Flurbereinigungsgesetz ist ein Bundesgesetz mit Öffnungsklauseln für die Bundesländer. Die meisten Bundesländer haben dies genutzt und eigene Ausführungsgesetze erlassen. Die Ausführungsgesetze finden Sie bei dem jeweiligen Bundesland im Menü "Vorschriften"

Beispiel: § 18 Abs. 2 FlurbG gibt den Ländern die Möglichkeit die Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde auf die Teilnehmergemeinschaft zu übertragen. Dies hat Sachsen in § 2 AGFlurbG und Bayern in Art 2 AGFlurbG getan.