Im Gegensatz zu den Verfahrenskosten gem. § 104 FlurbG sind Ausführungskosten gem. § 105 FlurbG alle erforderlichen Aufwendungen, die der Teilnehmergemeinschaft zu Last fallen. Es sind lediglich die Kosten, die für die gemeinschaftlichen Anlagen anfallen und erforderlich sind (vgl. Rn 1 Wingerter/Mayr) und von den Teilnehmern als Beiträge gem. § 19 FlurbG zu tragen sind. Diese Kosten werden mit hohen Fördersätzen aus dem Fördertopf der Gemeinschaftsausgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK) subventioniert.

Beispiele

  • Kosten für die Herstellung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen (Wegebau, Ausgleichsmaßnahmen, Hochwasserschutz)
    Betriebskosten der Vermessung und Wertermittlung (Grenzsteine, Messgehilfen, Pflöcke)
    Zinsen für die Zwischenfinanzierung von Ausführungskosten
    Entschädigungen für Vorstandsmitglieder, Stellvertreter und andere Hilfskräfte